Restschuldversicherung
Unter dem Begriff „Restschuldversicherung“ versteht man eine Form der Lebensversicherung (Kredit-Lebensversicherung). Fall im Fall von Ableben, Unfall oder Krankheit die fälligen monatlichen Raten für die Immobilie nicht mehr gezahlt werden können, wird der Baukredit durch die Restschuldenversicherung weiter getilgt. Da nicht alle Restschuldenversicherungen für den Fall der Arbeitslosigkeit aufkommen, sollte darauf geachtet werden, dass auch diese Leistung in der jeweiligen Restschuldversicherung für die Baufinanzierung abgedeckt ist.
Oft fordern die Kreditinstitute zur Immobilienfinanzierung eine Restschuldversicherung als zusätzliche Sicherheit. Da eine Restschuldenversicherung nochmals eine erhebliche finanzielle Belastung neben der eigentlichen Baufinanzierung bedeutet, sollte gut abgewogen werden, ob man in der Lage ist, sich diese zusätzlich zur Tilgungsrate zu leisten bzw. im Fall eines Abschlusses einer Restschuldenversicherung sollte man die vorhandenen Angebote gut prüfen und vergleichen. Wichtig sind hierbei die inbegriffenen Leistungen, da in manchen Fällen die Restschuldversicherung beispielsweise die Finanzierung nicht übernimmt, wenn bereits bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen bestanden.